Health Claims Verordnung

Die Health Claims-Verordnung regelt die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel und legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.

Nährwertbezogene Angaben beschreiben besondere Nährwerteigenschaften von Lebensmitteln, zum Beispiel den Energiegehalt oder den Gehalt an Nährstoffen oder anderen Stoffen (Beispiele: "fettarm", "zuckerfrei", "reich an Ballaststoffen").  Diese Angaben können nur gemacht werden, wenn ein Lebensmittel die in der Health Claims Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt.

Gesundheitsbezogene Angaben stellen einen Zusammenhang zwischen dem Produkt bzw. seinen Bestandteilen und der Gesundheit her (z.B. "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt"). Gesundheitsbezogene Angaben sind nur nach erfolgreichem Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens zulässig. Auf diese Weise ist die Auslobung wahrer und zutreffender Merkmale bzw. Wirkungen auf Lebensmitteln sichergestellt.


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