Bio-Lebensmittel

Bio-Lebensmittel sind Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft, der Begriff ist durch eine EU-Verordnung gesetzlich festgelegt.

Pflanzliche Bio-Lebensmittel werden ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Kunstdünger oder Klärschlamm angebaut und dürfen nicht gentechnisch verändert sein. Tierische Produkte stammen von Tieren, die nach den Regeln der Verordnung gehalten und üblicherweise nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt werden. Bio-Produkte dürfen nicht ionisierend bestrahlt werden, auch sind für sie weniger Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Sie dürfen bis zu 5 % nicht ökologisch erzeugte Zutaten enthalten.

Das EU-Bio-Logo zeigt ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund und gilt seit dem 1. Juli 2010 für alle verpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die der EU hergestellt werden und die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Zusätzlich können Bioprodukte das deutsche Bio-Siegel und die Zeichen der privaten Verbände und Handelsmarken tragen.

 


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