Nährwertkennzeichnung

Die Nährwertkennzeichnung macht Angaben zur Nährstoffzusammensetzung sowie zum Brennwert/Energie des Lebensmittels. Seit 2016 ist die Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und verpflichtend vorgeschrieben.

Mit wenigen Ausnahmen muss auf verpackten Lebensmitteln die Energie sowie die Mengen an den sechs Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden. Des Weiteren sind Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen möglich, wenn der Gehalt in 100 g bzw. 100 ml eines Lebensmittels einen Beitrag von mindestens 15 % zur Referenzmenge für die Tageszufuhr eines Erwachsenen beiträgt. Die Nährwertkennzeichnung erfolgt zumeist in tabellarischer Form und weist die Angaben pro 100 g bzw. 100 ml aus. Außerdem können diese Nährwertangaben durch die Angaben pro Portion ergänzt werden.


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