Nennfüllmenge

Die Nennfüllmenge gehört zu den Angaben, zu denen die Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet sind. Sie gibt Auskunft über das Gewicht oder das Volumen, manchmal auch die Stückzahl des enthaltenen Lebensmittels. In der Regel werden flüssige Lebensmittel nach Volumen (in Liter oder Milliliter), alle anderen Lebensmitteln nach Gewicht (in Gramm oder Milligramm) gekennzeichnet. Je größer der Packungsinhalt, desto größer muss auch die Schriftgröße für die Füllmengenangabe sein. Sind wie zum Beispiel bei den Kölln Haferkeksen mehrere Portionen in einer Verpackung enthalten, wird die Angabe der Nennfüllmenge durch Anzahl und Gewicht der einzelnen Kekse ergänzt (z.B. 200 g, 10 x 20 g)

Bei dem vielfach vorgestellten „e“ handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Das EWG-Zeichen ist eine freiwillige Angabe des Herstellers und bestätigt, dass die rechtlichen Anforderungen zur Füllmenge und ihrer Kennzeichnung nach der deutschen Fertigpackungsverordnung eingehalten werden. Vorrangig soll das EWG-Zeichen den freien Handel für in einem EU-Mitgliedstaat hergestellte Produkte innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) erleichtern.


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